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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08   

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https://dejure.org/2010,68148
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08 (https://dejure.org/2010,68148)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2010 - L 1 R 13/08 (https://dejure.org/2010,68148)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - L 1 R 13/08 (https://dejure.org/2010,68148)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az: 1 BvR 1921/04 u. a., dokumentiert in juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Das BSG hat dazu ausgeführt (Urteil vom 18. Oktober 2007, Az: B 4 RS 17/07 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 39, 40): "Die in postgradualen Studiengängen erworbenen beruflichen Bezeichnungen ersetzen auch nach dem Sprachgebrauch der DDR am 30.6.1990 nicht ein Hoch- oder Fachschulstudium.
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Nach dem BSG ist eine betriebliche Tätigkeit, die auf die Fertigung von Gütern aus Gebrauchtteilen gerichtet ist, keine Produktion im Sinne der VO-AVItech (BSG, Urteil vom 24. April 2008, Az: B 4 RS 31/07 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 17; zu den betrieblichen Voraussetzungen des VEB Baumechanisierung H. am 30. Juni 1990 siehe Urteil des Senats vom 25. Februar 2010, Az: L 1 R 12/07).
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Im Übrigen hat auch die Bundesregierung mehrfach betont, dass das AAÜG nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nur anwendbar sein sollte, wenn eine ausdrückliche Versorgungszusage vorliegt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrs. 16/11127 vom 28. November 2008; Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz-Josef Lersch-Mense auf eine Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, BTDrs. 16/13916 vom 21. August 2009).
  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Im Übrigen hat auch die Bundesregierung mehrfach betont, dass das AAÜG nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nur anwendbar sein sollte, wenn eine ausdrückliche Versorgungszusage vorliegt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrs. 16/11127 vom 28. November 2008; Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz-Josef Lersch-Mense auf eine Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, BTDrs. 16/13916 vom 21. August 2009).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07

    Fehlende Zugehörigkeit des VEB Baumechanisierung zur zusätzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Nach dem BSG ist eine betriebliche Tätigkeit, die auf die Fertigung von Gütern aus Gebrauchtteilen gerichtet ist, keine Produktion im Sinne der VO-AVItech (BSG, Urteil vom 24. April 2008, Az: B 4 RS 31/07 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 17; zu den betrieblichen Voraussetzungen des VEB Baumechanisierung H. am 30. Juni 1990 siehe Urteil des Senats vom 25. Februar 2010, Az: L 1 R 12/07).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007, Az: 1 BvF 1/05, dokumentiert in juris, Rdnr. 89).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08
    Es ist deshalb schon nicht möglich, die bei einem unklaren oder nicht eindeutigen Wortlaut heranzuziehenden einschlägigen Auslegungskriterien anzuwenden (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az: B 10 EG 1/08 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 RS 16/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der Senat hält ausdrücklich an seiner Rechtsprechung fest, wonach Ingenieurpädagogen nach § 1 Abs. 2 Ingenieur-VO nicht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2007 - L 1 RA 122/05, juris; Urteil vom 16. Dezember 2010 - L 1 R 13/08, juris; Urteil vom 16. Oktober 2014 - L 1 RS 35/13, nicht veröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2016 - L 10 VE 44/11

    Soziales Entschädigungsrecht

    Schließlich hat das Sozialgericht die Akte des Rentenrechtsstreits zum Aktenzeichen S 1 R 13/08 des Sozialgerichts beigezogen.
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